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Dingelstädt den 21.09. 2001

 

Verein Dingelstädter Vogelfreunde

von 1906 e.V.

 

Ordnung über die Erhebung einer Aufnahmegebühr und die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen im Verein Dingelstädter Vogelfreunde.

 

 

Beitragsordnung

 

1. Aufnahmegebühr:

 

Die Aufnahmegebühr ist einmalig bei Aufnahme in den Verein zu zahlen. Die Höhe der Aufnahmegebühr beträgt 25 Euro. Für Personen unter 18 Jahre (Gemeint sind noch nicht wirtschaftlich selbständige Jugendliche ) wird die Zahlung der Aufnahmegebühr ausgesetzt.

 

2. Vereinsbeitrag:

 

Die Höhe des Vereinsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und ist bei Eintritt in den Verein als Gesamtbetrag für die verbleibenden vollen Monate bis zum Jahresende zu zahlen. Im Weiteren ist der Vereinsbeitrag in voller Höhe für das nachfolgende Jahr am Jahresende im Voraus zu zahlen. Der Vereinsbeitrag ist in der Regel zum 31.12. des Jahres fällig.

Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Vereinsbeitrages befreit. Personen unter 18 Jahren und Azubi zahlen, wenn sie noch wirtschaftlich unselbständig sind, nur einen um 50 % ermäßigten Vereinsbeitrag.

 

Der Vereinsbeitrag beträgt ab dem Jahr 2012 :  2 € / Monat  = 24 € / Jahr

 

 

3. Zahlungsregelungen:

 

Beiträge, Gebühren und sonstige Zahlungen werden vom Konto des Vereinsmitgliedes bei Fälligkeit abgebucht. Im Verein gilt bargeldloser Zahlungsverkehr.

 

4. Beitragsrückzahlung:

 

Entsprechend der Vereinssatzung erfolgt bei Austritt, Ausschluss und bei Streichung von der Mitgliederliste keine Rückzahlung der Aufnahmegebühr und keine Rückzahlung der im voraus gezahlten Beiträge.

Mitglieder, welche aus dem Verein austreten wollen, haben dafür Sorge zu tragen, ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vor der Abbuchung der Beiträge für das kommende Jahr, zu kündigen. Durch den Vereinsvorstand sind notwendige Streichungen von der Mitgliederliste und Vereinsausschlüsse ebenfalls vor dem Fälligkeitstermin der Zahlungen vorzunehmen.

 

5. Inkrafttreten:

Die vorliegende Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 21. 09. 2001 beraten und beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 21. 09. 2001 .in Kraft.

 

 

 
 
     
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