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Beitragsordnung
Die fälligen Beiträge der Mitglieder der Vereine sind durch den Vereinskassierer an den Landesverband bis zum Termin 15. Oktober eines jeden Jahres auf das Landesverbandskonto zu überweisen. Aus den Vereinen ausgetretene Mitglieder sind ebenfalls bis zum 15.10. des Jahres als Abgang an den Landesverbandskassierer zu melden. Für durch den Verein nicht rechtzeitig abgemeldete Mitglieder ist deren DKB Beitrag für das nächste Kalenderjahr durch den Verein weiterzuzahlen.
An den Vereinskassierer sind durch die Mitglieder des Vereins folgende DKB- und Landesverbandsbeiträge zur Überweisung an den Landesverband Thüringen zu entrichten:
(Vereinsbeiträge werden intern durch die Vereine geregelt)
Im DKB – Beitrag sind enthalten: Der Bezug der kostenlosen DKB Fachzeitschrift „Der Vogelfreund" für alle DKB Mitglieder. (Einzelpreis: sonst 5,00 Euro; Jahresbezugspreis 48 Euro.) 4 kostenlose Züchteranzeigen/Jahr bis zu 5 Zeilen/Anzeige in unserer Fachzeitschrift Vogelfreund. (Eine Züchteranzeige kostet sonst 8,00 Euro.) Mit dem Landesverbandsbeitrag werden unter anderem finanziert:
Anmerkung:
Die Beitragsordnung bezüglich der Höhe des Landesverbandsbeitrages wurde am 21. 02. 1998 in der Landesverbandsmitgliederversammlung beschlossen.
Die Beitragshöhe bezüglich des DKB Beitrages wurde beschlossen in der DKB Hauptversammlung in Weiterstadt am 02. 10. 2005.
Konto des Thüringer Landesverbandes:
Empfänger: LV 29 Thüringer Vogelzüchter
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