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| Satzung des Landesverbandes 29 „Thüringer Vogelzüchter von 1990" Gliederung Landesverbandssatzung 1. Name , Sitz und Geschäftsjahr : Die Thüringer Vogelzüchter haben am 26.05.1990 in der Stadt Leinefelde einen Thüringer Landesverband innerhalb des DKB ( Deutscher Kanarien- und Vogelzüchterbundbund ) e.V. gegründet. Der Landesverband trägt den Namen : „Thüringer Vogelzüchter 1990" und hat die Landesverbandsnummer 29 erhalten. Der Landesverband hat seinen Sitz beim jeweils amtierenden Landesverbands-vorsitzenden. Die Geschäftsadresse ist die Wohnanschrift des amtierenden Landesverbandsvorsitzenden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Landesverband „Thüringer Vogelzüchter soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Worbis eingetragen werden. 2. Zweck des Landesverbandes : Der Landesverband versteht sich als Bewahrer der Interessen und der Traditionen der dem DKB angeschlossenen Thüringer Vogelzuchtvereine . Der Landesverband setzt sich grundsätzlich für die Belange des Natur-, Umwelt und Artenschutzes ein. Zu den Aufgaben des Landesverbandes gehört weiterhin : die Pflege und Förderung der Vogelzucht und der Vogelschutz die Betreuung , Belehrung und Beratung aller Mitglieder durch Wort und Schrift um die Veredelung der Zuchtvögel aller Zuchtrichtungen zu erreichen und die Reinheit der Wildformen zu erhalten bei den Mitgliedern das Interesse am Vogelschutz, der artgerechten Zucht und Haltung von Vögeln und die Arterhaltung zu fördern. Die Durchführung von einheitlichen Bewertungen im Landesverband (Landesmeisterschaft , Vorprüfung zur Deutschen Meisterschaft) nach den Festlegungen des Deutschen Kanarien- und Vogelzüchter Bundes und seiner angeschlossenen Preisrichtervereinigungen. Der Landesverband Thüringer Vogelzüchter im DKB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Landesverbandes ist die Förderung der Tierzucht und des Heimatgedankens durch Bewahrung der Tradition der Thüringer Vereine. Der Landesverband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Landesverbandes dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Landesverbandes erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Landesverbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Landesverbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Landesverbandes an die in ihm organisierten gemeinnützigen und steuerlich begünstigten Thüringer Vereine zu gleichen Teilen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. 4. Mitgliedschaft im Landesverband Thüringer Vogelzüchter : Der Thüringer Landesverband ist dem Deutschen Kanarienzüchterbund als Dachverband angeschlossen. Der Landesverband Thüringer Vogelzüchter erfasst die in Thüringen bestehenden Vereine zwecks intensiver Betreuung im Deutschen Kanarien- und Vogelzüchterbund. Er ist ein eigenständiger Verband mit einem unabhängigen Vorstand und einer eigenen Satzung. Mitglieder im Landesverband Thüringer Vogelzüchter sind die Thüringer Vogelzuchtvereine, welche über den Landesverband an den Deutschen Kanarienzüchter- und Vogelzüchter Bund angeschlossen sind. Die angeschlossenen Vereine werden in der Mitgliederversammlung durch je einen gewählten Delegierten vertreten. Eintritt : Ein Antrag auf Aufnahme in den Landesverband ist durch den Vereinsvorsitzenden auf der Grundlage eines Beschlusses der Mitgliederversammlung schriftlich an die Geschäftsadresse des Landesverbandes zu stellen. Es können nur Vereine mit einer Mitgliederzahl von mehr als drei Ringbeziehern in den Landesverband aufgenommen werden. Die Aufnahme eines Vereins in den Landesverband erfolgt ohne Erhebung einer Aufnahmegebühr. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Anerkennung der DKB Satzung und der Landesverbandssatzung sowie der Richtlinien der einzelnen Fachrichtungen und Preisrichtervereinigungen. Austritt : Die Vereine sind zum Austritt aus dem Landesverband berechtigt. Der Austritt ist dem ersten Vorsitzenden des Landesverbandes durch den Vereinsvorstand des austretenden Vereins schriftlich per Einschreiben mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres mitzuteilen. Rechte und Pflichten der Mitglieder : Die Vereine sind verpflichtet, die in der Landesverbandssatzung niedergelegten Bestimmungen einzuhalten und die in den Jahreshauptversammlungen festgelegten Beschlüsse zu befolgen sowie die Ziele des Landesverbandes durch tatkräftige Mitarbeit zu unterstützen. Durch die Vereine und den Landesverband sind die Satzung , die Geschäftsordnung, die Ausstellungsrichtlinien ,die Beschlüsse der Generalversammlung des DKB und andere Festlegungen des DKB und seiner Preisrichtervereinigungen einzuhalten. Im Landesverband dürfen keine Beschlüsse gefasst und Regelungen getroffen werden, die diesen Festlegungen widersprechen. Ehrung von einzelnen Personen : Einzelne Züchter, welche sich um den Thüringer Verband verdient gemacht haben, können durch Beschluss des Landesverbandsvorstandes zu Ehrenmitgliedern des Landesverbandes ernannt werden. Verdiente DKB-Mitglieder aus den Vereinen können auch mit den Ehrennadeln des Landesverbandes durch den Landesverbandsvorstand ausgezeichnet werden. Der Landesverband kann besonders verdienstvolle Züchter für die Auszeichnung durch den DKB Hauptvorstand vorschlagen. Jedes Mitglied eines Vereins hat für die Zeitdauer eines Geschäftsjahres seinen Beitrag für den DKB und den Landesverband in der festgelegten Höhe zu entrichten. Zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Landesverbandes ist durch die Vereinsmitglieder ein gesonderter Beitrag an die Landesverbandskasse zu zahlen. Die Beitragshöhe dieser Zahlung richtet sich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung des Landesverbandes und ist zeitgleich mit dem DKB-Beitrag für ein Geschäftsjahr zu entrichten. Über die Verwendung dieser Mittel ist in der Jahreshauptversammlung zu beschließen. In der Regel sollen diese Mittel die Teilnahme der Thüringer Delegierten an der Generalversammlung des DKB und die Teilnahme an den Spartentagungen und Vorstandssitzungen ermöglichen. Der Gesamtbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist mit der Fußringbestellung fällig. Auch wenn durch das einzelne Vereinsmitglied keine DKB-Ringe bezogen werden, ist der Beitrag am 31.10. des Jahres fällig und bis zu diesem Zeitpunkt auf das Konto des Landesverbandes zu überweisen. Bei nicht fristgemäßer Kündigung der Landesverbandsmitgliedschaft eines Vereins sind alle Beiträge auch für das folgende Geschäftsjahr zu entrichten. Die fälligen Beiträge der Mitglieder der Vereine sind durch den Vereinskassierer an den Landesverband bis zum Termin 31. Oktober eines jeden Jahres auf das Landesverbandskonto zu überweisen. Aus den Vereinen ausgetretene Mitglieder sind ebenfalls bis zum 31.10. des Jahres als Abgang an den Landesverbandskassierer zu melden. Für durch den Verein nicht rechtzeitig abgemeldete Mitglieder ist deren DKB Beitrag für das nächste Kalenderjahr durch den Verein weiterzuzahlen 6. Organe des Landesverbandes : Organe des Landesverbandes sind:
Den Vorstand bildet in der Regel
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Vorstand auch auf den Landesverbandsvorsitzenden, den Schriftführer des Landesverbandes und den Landesverbandskassierer / Landesringwart reduziert werden. Vertretungsbefugnis des Landesverbandes und des Vorstandes Der Landesverband „Thüringer Vogelzüchter 1990" und sein Vorstand, wird durch den 1. Landesverbandsvorsitzenden allein vertreten. Erweiterter Landesverbandsvorstand: Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind : Der Vorstand und der erweiterte Vorstand wird alle drei Jahre neu gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten der Wahlberichtsversammlung erhalten hat. Die Wahl eines Vorstandsmitgliedes oder eines Spartenobmannes kann auch in dessen Abwesenheit erfolgen, wenn seine Zustimmung zur Wahl der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegt. Wahlvorschläge sind durch die einzelnen Delegierten der Vereine der Mitgliederversammlung vorzutragen. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes oder ein Spartenobmann während seiner Amtszeit aus , so kann in jeder Jahreshauptversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlperiode durchgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt , sind geeignete Züchter durch den Vorstand in die entsprechende Funktion zu kooptieren. Die gesamte Vorstandschaft führt auch nach Ablauf der Wahlperiode solange die Geschäfte fort , bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Tätigkeit sämtlicher Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Die im Interesse des Landesverbandes getätigten Auslagen sind zu belegen und werden nach entsprechender Prüfung zurückerstattet. Jeder Delegierte ist berechtigt, bei festgestellter Passivität und Inaktivität eines Vorstandsmitgliedes dessen Abwahl in einer Mitgliederversammlung zu beantragen. Die Abwahl erfolgt mit zweidrittel Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung. Die Leitung des Landesverbandes obliegt dem 1. Vorsitzenden. Dieser hat die Pflicht in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand dafür Sorge zu tragen, dass die Ziele des DKB und des Landesverbandes Thüringer Vogelzüchter im Interesse der Mitglieder verwirklicht werden. Er hat die Jahreshauptversammlung und die Wahl des Vorstandes vorzubereiten und die Revision der Landesverbandskasse zu organisieren. Der 2. Vorsitzende hat den 1. Vorsitzenden in seiner Arbeit zu unterstützen und ihn bei dessen persönlicher Verhinderung zu vertreten. Der Schriftführer ist verantwortlich für das Anfertigen von Niederschriften , die die wörtliche Wiedergabe aller Anträge und Beschlüsse zu enthalten hat. Die Protokolle sind vom Protokollführer und Versammlungsleiter zu unterschreiben. Im weiteren ist der Schriftführer für den anfallenden weiteren Schriftverkehr wie Einladungen usw. zuständig. Der Landesverbandskassenführer ist zugleich Landesringwart . Er verwaltet die Landesverbandskasse entsprechend der Kassenordnung des Landesverbandes . Er ist verantwortlich für die Weiterleitung der DKB-Beiträge an den Bundesschatzmeister und die Weiterleitung der Ringbestelllisten bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres . Der Beisitzer vertritt einzelne Vorstandsmitglieder bei deren persönlicher Verhinderung und nimmt an Entscheidungen des Landesverbandsvorstandes gleichberechtigt teil. Die Vorsitzenden der Fachgruppen sind verantwortlich für die fachliche Anleitung und die Weiterbildung der Fachgruppenmitgliedermitglieder sowie die Verbesserung der Zuchten in den einzelnen Zuchtrichtungen der jeweiligen Fachgruppe. Durch die Fachgruppenvorsitzenden ist die Vorbereitung und Durchführung der Landesmeisterschaft sowie die erreichten Ergebnisse in einer von ihnen einzuberufenden Fachgruppentagung oder in der Jahreshauptversammlung auszuwerten. Mitgliederversammlungen / Wahlversammlung : Jährlich ist in der Regel eine Frühjahrs- und eine Herbsttagung durchzuführen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung mit Bekanntgabe der Tagesordnung ist zwei Monate vor der Versammlung den Vereinen in schriftlicher Form zu übersenden. Zur Durchführung der Landesverbandsmitgliederversammlung ist vor Beginn ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer zu benennen. In der Landesverbandsmitgliederversammlung hat der 1.Vorsitzende und die Fachgruppenvorsitzenden einen Bericht über die im Geschäftsjahr / Zuchtjahr erreichten Ergebnisse zu erstatten. Die Berichte sind schriftlich anzufertigen und im Anschluss dem Protokollführer zwecks inhaltlicher Aufnahme in das Protokoll zu übergeben. Der Kassenführer hat einen schriftlichen Kassenbericht zu geben, dazu ist die Kasse vorher einer Revision zu unterziehen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Landesverbandes es erfordert oder die Hälfte der Delegierten die Einberufung schriftlich unter Angaben von Gründen beim Vorstand verlangt. Beschlussfassung : Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Delegierten. Die Vereine werden durch je einen Delegierten vertreten. Jeder Delegierte hat eine Stimme, es wird durch Handzeichen abgestimmt. Eine geheime Abstimmung wird durchgeführt, wenn ein Delegierter dieses verlangt. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei einem Beschluß, der eine Veränderung der Landesverbandssatzung enthält, ist eine zweidrittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei einem Beschluß über die Auflösung des Landesverbandes ist eine Mehrheit von vierfünftel der abgegebenen Delegiertenstimmen erforderlich. Die Beschlussfassung hierzu erfolgt in geheimer Abstimmung. Die Ringwarte und Kassenwarte der Vereine sind dafür verantwortlich , daß die Mitgliederlisten, Ringbestelllisten und Mitgliedsbeiträge bis spätestens 31.10. des Jahres an den Landeskassenführer / Landesringwart zu überweisen bzw. zu übersenden sind. Erstbesteller von Sittichringen haben eine beglaubigte Kopie der amtstierärztlichen Zuchtgenehmigung beizufügen. 11. Ausstellungen und Meisterschaften : Jährlich einmal ist eine Landesmeisterschaft als Vorprüfung zur Deutschen Meisterschaft durchzuführen. Als Ausrichter der Landesmeisterschaft wird ein Verein beauftragt. Die Einzelheiten dazu werden in einer Richtlinie für die Durchführung der Landesmeisterschaft festgelegt. Streitigkeiten sind nach Möglichkeit in den Vereinen beizulegen. Alle Vereinsmitglieder haben das Recht darüber hinaus den Vorstand des Landesverbandes zur Beilegung von Streitigkeiten oder das Ehrengericht des DKB anzurufen. Zur Anrufung des DKB Ehrengerichtes hat sich das Mitglied schriftlich an den Präsidenten des DKB zu wenden. 3. Auflösung des Landesverbandes : Eine Auflösung des Landesverbandes kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Liquidation des Landesverbandes erfolgt durch den Landesverbandsvorstand, wenn dazu ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt. 14. Inkrafttreten der Satzung des Landesverbandes : Vorstehend Landesverbandssatzung sowie die als Anlage beigefügte Kassenordnung des Landesverbandes wurden in der Landesverbandsmitgliederversammlung am 17.04.1999 beraten und beschlossen und tritt mit Wirkung vom 17.04.1999 in Kraft.
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