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(Ort) den (Datum)

DKB Landesverband

„Thüringer Vogelzüchter von 1990“

 

 

Ordnung des DKB Landesverbandes „Thüringer Vogelzüchter von 1990“ über die im Landesverband vorhandenen Wanderpokale.

 

Wanderpokalordnung

 

(Entwurf)

 

1. Stiftung von Wanderpokalen

 

Wanderpokale für den Landesverband können gestiftet werden:

·         von einzelnen Personen,

·         von Vereinen des Landesverbandes

·         auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Landesverbandes

 

Die Stifter stellen den von Ihnen gestifteten Wanderpokal dem LV 29 Landesverband Thüringen unentgeltlich zur Verfügung.

Dafür haben sie das Recht, an die Vergabe des Wanderpokals bestimmte Bedingungen festzulegen.

 

Bedingungen können unter anderem sein:

·         Eine Mindestanzahl von Ausstellern in der jeweiligen Ausstellungsklasse

·         Vergabe nur an 4er-Kollektionen

·         Vergabe an den Champion-Vogel innerhalb einer Schauklasse

·         Vergabe nur an eine bestimmte Schauklasse oder Spezial-Tour bei Gesangskanarien

·         Erfüllung einer Mindestpunktzahl bei Kollektionen

·         Erfüllung einer Mindestpunktzahl bei Farbengesangskanarien hinsichtlich der Bewertung des Gesanges

·         Festlegung, dass der Wanderpokal nach einer mehrfach hintereinander wiederholten Erringung durch einen Züchter dauerhaft in dessen Eigentum übergeht.

 

2. Eigentum am Wanderpokal:

 

Mit der Stiftung des Wanderpokals gehen die Eigentumsrechte am Wanderpokal zunächst an den Landesverband über.

 

3. Besitzrecht am Wanderpokal:

 

Nach der Erringung des Wanderpokals durch einen Züchter, geht der Wanderpokal in den Besitz des Wanderpokal-Gewinners über. Eigentümer bleibt aber der Landesverband. Nur wenn für den jeweiligen Wanderpokal festgelegt ist, dass nach  ununterbrochener mehrfacher (z.B. 3 bis 5-facher)  Erringung des Wanderpokals durch denselben Züchter dieser an den Züchter übergeht, erwirbt der Besitzer auch das Eigentumsrecht am Wanderpokal. Für Wanderpokale, wo dies nicht festgelegt ist, bleiben die Eigentumsrechte dauerhaft beim Landesverband. Scheidet ein Pokalbesitzer aus dem Landesverband aus bevor er die Eigentumsrechte am Pokal erworben hat, hat er den Pokal an den

Landesverbandsvorstand oder den nächsten die Landesverbandsmeisterschaft austragenden Verein zurückzugeben.

 

4. Vornahme von Eingravierungen am Wanderpokal

 

Der jeweilige Besitzer des Wanderpokals  ist verpflichtet, den Wanderpokal unbeschädigt und mit der angebrachten Plakette an den nächsten, die Landesmeisterschaft austragenden Verein, zurückzugeben. Dieser Verein ist verpflichtet, auf einer am Wanderpokal angebrachten Plakette den Namen des nächsten Gewinners des Wanderpokals und die Jahreszahl eingravieren zu lassen. Die Kosten dafür trägt der Landesverband nach Vorlage einer Quittung bzw. Rechnung.

 

5. Nachweis über die im Landesverband vorhandenen Wanderpokale:

 

Beim Schriftführer des Landesverbandes ist ein ständiger Nachweis darüber zu führen, welche Wanderpokale im jeweiligen Besitz eines Züchters sind (Datum, Name, Anschrift)

 

Gleichzeitig ist eine Dokumentation darüber zu führen, welche Auflagen und Bedingungen der Stifter des jeweiligen Wanderpokals für dessen Vergabe verfügt hat.

 

Die vorliegende Wanderpokalordnung wurde in der Mitgliederversammlung des DKB Landesverbandes „Thüringer Vogelzüchter“ am  (Datum) in (Ort) beschlossen und tritt mit Wirkung vom (Datum) in Kraft.

 

 

Unterschriften des Landesverbandsvorstandes:

  

1. Landesverbandsvorsitzender:

 

2. Landesverbandsvorsitzender:

 

Schriftführer:

 

Kassenwart:

 

Beisitzer:

 
 
     
     
     
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